Positionspapier yezidischer Vereine nach dem Sinjar-Anschlag
In einer koordinierten Aktion haben
Selbstmordattentäter am 14. August vier Lastwagen voller Sprengstoff
gezündet. Ziele des Anschlags waren die Orte Til Ezer und Siba Sheikh
Khidir bei Sinjar im Irak, in denen ausschließlich Yeziden leben. Es
ist das schlimmste Attentat seit dem Sturz der Saddam-Regierung. Über
800 Yeziden wurden ermordet.
Obwohl sich vorher Hinweise auf einen Anschlag
verdichtetet hatten, traf die irakische Regierung keine
Sicherheitsvorkehrungen. Verheerend wirkte sich aus, dass sie der
kurdischen Regionalregierung nicht erlaubte, ihre Soldaten zu
stationieren. Bereits am 7. April waren in Bahzan bei Sheikhan 25
Yeziden Opfer einer gezielten Ermordung geworden.
Die Terrorakte zeigen, dass sich der religiöse
Fanatismus gezielt gegen religiöse Minderheiten, besonders aber gegen
die Yeziden richtet. Sie sind deshalb weit mehr als die übrige
Bevölkerung gefährdet, deren Los schon schwer genug ist. Die Gefahr
massenhafter Verfolgung wächst vor allem in den Regionen, in denen
keine institutionelle Macht ein Mindestmaß an Rechtlichkeit durchsetzen
kann.
Gerade wegen der Bedrohung durch religiösen
Fanatismus muss die yezidische Gemeinschaft selbst die Möglichkeit
erhalten, ihre Situation öffentlich darzustellen und die nötigen
Konsequenzen einzufordern. Es muss erreicht werden, dass die Yeziden
nicht länger als Gruppe erscheinen, die ohne weiteres ausgegrenzt und
der Rechtlosigkeit überlassen werden kann. Das ist nur möglich, wenn
die irakische Regierung und die kurdische Regionalregierung
entsprechend handeln:
1. Die Yeziden müssen gemäß ihrem
Bevölkerungsanteil Sitz und Stimme (u.a. Ministerposten) in der
irakischen Regierung und in der kurdischen Regionalregierung erhalten.
Das gilt ebenso für eine angemessene Anzahl yezidischer
Parlamentsabgeordnete. Gesellschaftliche Gleichberechtigung schließt
auch die Einrichtung yezidischer Institutionen ein, die mit den selben
finanziellen und politischen Rechten wie diejenigen der islamischen
Religions-gemeinschaft ausgestattet werden.
2. Die Gebiete mit überwiegend yezidischem
Bevölkerungsanteil, insbesondere Sinjar, Al Kosh, Sheikhan und
Bahzani-Bashika, müssen von Yeziden verwaltet werden. Der Artikel 140
der irakischen Verfassung muss daher umgesetzt werden.
3. Wir bitten die UNO um humanitäre
Soforthilfsmaßnahmen für das Krisengebiet in Sinjar. Das religiöse
Zentrum Lalish muss zum Weltkulturerbe der UNESCO erklärt werden.
Yezidisches Forum e.V. (Oldenburg), Platform
ezidischer Celler e.V. (PÊC), Verein der Eziden am unteren Niederrhein
e.V. (Kalkar), Der yezidische Verein in Ostfriesland e.V. (Leer),
Zentrum der Yeziden in Bielefeld, Êzîdische Gemeinde Hessen e.V
(Gießen)
Stichwort Yeziden:
Die yezidische Religion ist eine
monotheistische Religion, deren Wurzeln in die Zeit des Mithraismus
2.000 Jahre vor Christus zurückreichen. Sie ist frei von Fanatismus und
Alleinvertretungsanspruch. Die Yeziden sind von der Volkszugehörigkeit
her Kurden. Sie sprechen die kurdische Sprache. Ihr
Hauptsiedlungs-gebiet liegt im Nordirak. Zwar gibt es keine offizielle
Zählung der Yeziden, die Gesamtzahl wird jedoch auf 800.000 geschätzt.
15% der irakischen Kurden sind yezidischen Glaubens.
Fanatische Muslime vertreten die Auffassung,
dass die Yeziden ursprünglich eine Art islamische Sekte waren, die vom
rechten Weg abgekommen ist und deshalb zwangsweise bekehrt oder
umgebracht werden muss. Nach ihrer Auffassung bringt dies für
denjenigen, die sich an Zwangsbekehrung und Mord beteiligen, ebenso das
Seelenheil wie für die von ihnen „erretteten“ Yeziden. Die Yeziden
erleiden seit Jahrhunderten religiös motivierte Verfolgung.