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Positionspapier yezidischer Vereine nach dem Sinjar-Anschlag PDF Drucken E-Mail

yeziden In einer koordinierten Aktion haben Selbstmordattentäter am 14. August vier Lastwagen voller Sprengstoff gezündet. Ziele des Anschlags waren die Orte Til Ezer und Siba Sheikh Khidir bei Sinjar im Irak, in denen ausschließlich Yeziden leben. Es ist das schlimmste Attentat seit dem Sturz der Saddam-Regierung. Über 800 Yeziden wurden ermordet.

Obwohl sich vorher Hinweise auf einen Anschlag verdichtetet hatten, traf die irakische Regierung keine Sicherheitsvorkehrungen. Verheerend wirkte sich aus, dass sie der kurdischen Regionalregierung nicht erlaubte, ihre Soldaten zu stationieren. Bereits am  7. April waren in Bahzan bei Sheikhan 25 Yeziden Opfer einer gezielten Ermordung geworden.

 

Die Terrorakte zeigen, dass sich der  religiöse Fanatismus gezielt gegen religiöse Minderheiten, besonders aber gegen die Yeziden richtet. Sie sind deshalb weit mehr als die übrige Bevölkerung gefährdet, deren Los schon schwer genug ist. Die Gefahr massenhafter Verfolgung wächst vor allem in den Regionen, in denen keine institutionelle Macht ein Mindestmaß an Rechtlichkeit durchsetzen kann.

Gerade wegen der Bedrohung durch religiösen Fanatismus muss die yezidische Gemeinschaft selbst die Möglichkeit erhalten, ihre Situation öffentlich darzustellen und die nötigen Konsequenzen einzufordern. Es muss erreicht werden,  dass die Yeziden nicht länger als Gruppe erscheinen, die ohne weiteres ausgegrenzt und der Rechtlosigkeit überlassen werden kann. Das ist nur möglich, wenn die irakische Regierung und die kurdische Regionalregierung entsprechend handeln:

 

1. Die Yeziden müssen gemäß ihrem Bevölkerungs­anteil Sitz und Stimme (u.a. Ministerposten) in der irakischen Regierung und in der kurdischen Regionalregierung erhalten. Das gilt ebenso für eine angemessene Anzahl yezidischer Parlamentsabgeordnete. Gesellschaftliche Gleichberechtigung schließt auch die Einrichtung yezidischer Institutionen ein, die mit den selben finanziellen und politischen Rechten wie diejenigen der islamischen Religions-gemeinschaft ausgestattet werden.

2. Die Gebiete mit überwiegend yezidischem Bevölkerungs­anteil, insbesondere Sinjar, Al Kosh, Sheikhan und Bahzani-Bashika, müssen von Yeziden verwaltet werden. Der Artikel 140 der irakischen Verfassung muss daher umgesetzt werden.

3. Wir bitten die UNO um humanitäre Soforthilfs­maßnahmen für das Krisengebiet in Sinjar. Das religiöse Zentrum Lalish muss zum Weltkulturerbe der UNESCO erklärt werden.

 

Yezidisches Forum e.V. (Oldenburg), Platform ezidischer Celler e.V. (PÊC), Verein der Eziden am unteren Niederrhein e.V. (Kalkar), Der yezidische Verein in Ostfriesland e.V. (Leer), Zentrum der Yeziden in Bielefeld, Êzîdische Gemeinde Hessen e.V (Gießen)

 

 

Stichwort Yeziden:

 

Die yezidische Religion ist eine monotheistische Religion, deren Wurzeln in die Zeit des Mithraismus 2.000 Jahre vor Christus zurückreichen. Sie ist frei von Fanatismus und Alleinvertre­tungsanspruch. Die Yeziden sind von der Volkszugehörigkeit her Kurden. Sie sprechen die kurdische Sprache. Ihr Hauptsiedlungs-gebiet liegt im Nordirak. Zwar gibt es keine offizielle Zählung der Yeziden, die Gesamtzahl wird jedoch auf 800.000 geschätzt. 15% der irakischen Kurden sind yezidischen Glaubens.

Fanatische Muslime vertreten die Auffassung, dass die Yeziden ursprünglich eine Art islamische Sekte waren, die vom rechten Weg abgekommen ist und deshalb zwangsweise bekehrt oder umgebracht werden muss. Nach ihrer Auffassung bringt dies für denjenigen, die sich an Zwangsbekehrung und Mord beteiligen, ebenso das Seelenheil wie für die von ihnen „erretteten“ Yeziden. Die Yeziden erleiden seit Jahrhunderten religiös motivierte Verfolgung.

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